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Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Gefahrgutfahrerausbildung nach GGVSE/ADR
Eco-Training für Kraftfahrer
Schulung zur Senkung des Kraftstoffverbrauches
Im Eco-Training lernen Ihre Fahrer, die Fahrzeuge kraftstoffsparend und somit auch verschleißarm zu fahren. Dabei kann die Durchschnittsgeschwindigkeit sogar noch erhöht werden.
Wie läuft die Schulung ab?
Bei einer ersten Fahrt wird der Istzustand auf einer bestimmten Route festgestellt. Anschließend erfolgt eine theoretische Unterweisung,
wobei die Grundlagen der wirtschaftlichen Fahrweise und der Fahrphysik vermittelt werden. Danach fährt jeder Fahrer ein zweites Mal die
selbe Route. Dabei gibt der Trainer Erklärungen und Hinweise zur Verbesserung des Fahrstils.
Bei beiden Fahrten wird festgehalten:
- der Kraftstoffverbrauch für die Fahrt,
- der Durchschnittsverbrauch,
- die gefahrene Zeit,
- die Durchschnittsgeschwindigkeit,
- die Anzahl der Schaltungen.
Jedem Mitarbeiter wird am Ende der Schulung das Ergebnis seiner erzielten Einsparungen mitgeteilt. Wir stellen immer wieder fest, dass
die Fahrer mit dem geringsten Kraftstoffverbrauch die höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten erzielen. Dazu benutzen wir moderne
Messgeräte, die an die Motorsteuerung angeschlossen werden.
Je nach Teilnehmerzahl umfasst die Schulung in etwa 7 Zeitstunden. Die Schulung wird von 8:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Wir bieten Ihnen an, das Eco-Training auch als "Inhouse"-Schulung durchzuführen. Der praktische Teil kann auch auf Fahrzeugen Ihres
Unternehmens ausgeübt werden.
Sie können für das Eco-Training auch Förderungen beantragen. Wir beraten Sie gern.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)
Schulung zum Erwerb des Nachweises über die Weiterbildung
Mit Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) müssen
alle Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr und Güterverkehr geschult werden. Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt vor,
dass alle Fahrer/innen im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 und alle Fahrer/innen im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 eine regelmäßige
Weiterbildung 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu bleiben.
Nach Vorlage der Weiterbildungsnachweise wird die Weiterqualifikation im Führerschein eingetragen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Alle Fahrer/innen im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E erforderlich ist.
Was wird vermittelt?| Güterverkehr | Personenverkehr | |
| Modul 1: | Eco-Training | Eco-Training |
| Modul 2: | (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr | Markt und Image |
| Modul 3: | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
| Modul 4: | Schaltstelle Fahrer - Dienstleister, Imageträger, Profi | Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr |
| Modul 5: | Ladungssicherung | Fahrgastsicherheit und Gesundheit |
Welches Zertifikat erhält der Teilnehmer?
Nach Abschluss der Weiterbildung erhält der Teilnehmer einen Schulungsnachweis nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) als Vorlage für den Eintrag in den Führerschein.
Wie lange dauert die Weiterbildung?Jedes einzelne Modul umfasst 7 Zeitstunden. Die Schulungen werden von 8:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt.
Welche Besonderheiten gibt es?Für Ihr Unternehmen können wir eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Weiterbildung anbieten. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Sie können für die Weiterbildung Förderungen beantragen. Auch hier beraten wir Sie gern.
nach obenBeschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer (nach BKrFQG)
Schulung zur beschleunigten Grundqualifizierung
Mit Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) müssen alle Fahrer/innen im Personenverkehr und Güterverkehr geschult werden.
Wer muss zur Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation?Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Fahrerinnen und Fahrer im Güterverkehr, die nach dem 10.09.2009 und alle Fahrer/innen im Personenverkehr, die nach dem 10.09.2008 ihre Fahrerlaubnis der Klasse C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E erworben haben, zusätzlich eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ablegen müssen.
Was wird vermittelt?Die zusätzliche Ausbildung vermittelt die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln, die Anwendung von Vorschriften, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, sowie Dienstleistung und Logistik.
Welches Zertifikat erhält der Teilnehmer?Der Teilnehmer erwirbt den Schulungsnachweis nach Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) als Vorlage für die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK.
Wie wird geprüft?
Der Umfang der Prüfung vor der IHK beträgt bei der Grundqualifikation 450 Minuten in Theorie und Praxis und bei der beschleunigten Grundqualifikation 90 Minuten nur in Theorie.
Nach Vorlage der Prüfungsbescheinigung wird die Gültigkeit in den Führerschein eingetragen.
Die Weiterbildung umfasst 140 Zeitstunden, einschließlich 10 Stunden praktische Fahrausbildung.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?Bei vorliegenden Voraussetzungen sind Förderungen für Beschäftigte durch das Programm WeGebAU sowie für Arbeitslose durch die Agentur für Arbeit möglich.
nach obenGefahrgutfahrerausbildung nach GGVSE/ADR
Schulungspflicht für Fahrzeugführer
Eine Schulungspflicht für den Fahrzeugführer besteht, wenn er Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern
- in kennzeichnungspflichtiger Menge (siehe ADR),
- oder in festverbundenen Tanks / Aufsetztanks oder Batterie-Fahrzeugen mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern,
- oder in Tankcontainern / ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsvermögen von mehr als 3.000 Litern fährt.
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Erstschulung Basiskurs (BK) (Stück- und Schüttgutbeförderung) |
18 Unterrichtseinheiten* Theorie und 1 Unterrichtseinheit* praktische Übungen, Prüfung: 45 Minuten (30 Fragen) |
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Erstschulung Aufbaukurs Tank (AKT) (Tankfahrzeugbeförderung) in Verbindung mit dem Basiskurs |
12 Unterrichtseinheiten* Theorie und 1 Unterrichtseinheit* praktische Übungen, Prüfung: 30 Minuten (15 Fragen) |
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Fortbildungsschulung (FB) besteht aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer |
12 Unterrichtseinheiten* Theorie und praktische Übungen, Prüfung: 30 Minuten (15 Fragen) |
Im Anschluss an die ununterbrochene Teilnahme an der Schulung wird durch die zuständige IHK eine Prüfung durchgeführt. Nach der erfolgreichen Prüfung stellt die zuständige IHK die ADR Bescheinigung aus.
Wie lange dauert die Schulung?Der Basiskurs dauert 2,5 Tage und der Aufbaukurs Tank dauert 1,5 Tage. Die Fortbildung dauert 1,5 Tag. Die Schulungen werden von 8:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Wir bieten Ihnen an, Gefahrgutfahrerschulung auch als "Inhouse"-Schulung durchzuführen. Dazu müssen Ihre Räumlichkeiten von der zuständigen IHK anerkannt werden.
Sie können für die Schulung auch Förderungen beantragen. Wir beraten Sie gern.